Das Erstgespräch - Passt die Chemie?
Im Erstgespräch können wir einander kennenlernen und herausfinden, ob wir miteinander arbeiten möchten. Es dient darüber hinaus Ihrem Informationsgewinn und wir besprechen mögliche Vorgehensweisen. Bei akuten Ohrgeräuschen steht die gezielte Tinnitusberatung im Vordergrund.

Die Kosten für ein Erstgespräch betragen 60,-€ pro Person 
Einzelsetting, 50 Minuten
Paarsetting,   60 Minuten
Ich bitte Sie, das Honorar beim Termin bar zu bezahlen.
Das Erstgespräch verpflichtet Sie nicht zu weiteren Terminen.

Ich rechne nach Zeit ab

Leistungspektrum bei Tinnitus
Psychologische Tinnitusberatung bzw. -Begleitung (nach individuellem Unterstützungsbedarf)

Pro 50 Minuten 100,- €
Pro Stunden     110,- €
Basis-Tinnitus-Retrainin
(
Paketpreis 345,- €)
Tinnitus-Retraining-Programm
(Paketpreis 1175,- €)

 

Paar-/ Eheberatung 1 : 2
Pro Stunde 130,- €
Pro 75 Minuten 145,- €
Pro 90 Minuten 170,- €

 

 

Online-Beratung (Fernberatung) per Telefon oder Videocall
Die Online-Beratungen unterscheiden sich in Dauer und Kosten nicht von den Sitzungen in der Praxis. Die angegebenen Preise sind Endpreise. Kulante Raten für den kleinen Geldbeutel sind möglich. Sprechen Sie mich einfach an.

Absagen
Ich führe eine Terminpraxis und der vereinbarte Termin ist speziell für Sie reserviert. Dadurch wird Ihre Zeit für Sie planbar und Wartezeiten in der Praxis entfallen. Dieses Prinzip garantiert, dass die Beratungsgespräche in einer optimal ungestörten, konzentrierten und ruhigen Atmosphäre verlaufen können. Sollten Sie  einmal einen Termin nicht einhalten könnnen, bitte ich Sie, mir mindestens 24 Stunden vorab abzusagen. Dazu genügt eine E-Mail oder eine Nachricht auf meinem Anrufbeantworter. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen die ausgefallene Sitzung in Rechnung stelle, da Ihr Termin nicht mehr nachbesetzt werden kann.

Vorteile für Selbstzahler

Keine Bürokratie, keine langwierigen Gutachten oder Konsultation eines Vertrauensarztes (Psychiaters) zur Kostenübernahme. Es erfolgt keine Information oder Diagnosestellung an Ihre Krankenkasse oder an Behörden. Somit bleibt alles Ihre Privatsache! Das ist auch ein Vorteil beim:

Abschluss von Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen oder wenn Sie Ihre Krankenversicherung einmal wechseln möchten.

Es mindert Risiken bei der Berufswahl und Berufsausübung ( z.B für Beamtenanwärter, Piloten, Ärzte, Soldaten, Menschen in verantwortungsvollen Positionen, bei Sorgerechtsangelegenheiten).

Das Erstattungsverfahren der Krankenkassen führt hier in Deutschland dazu, dass die Menschen sich auf nur drei Therapieverfahren beschränken müssen: Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die Verhaltenstherapie und die Psychoanalyse. Damit fallen für Sie viele andere moderne, interessante und sehr wirksame (auch wissenschaftlich anerkannte) Therapieverfahren weg. Zum Vergleich: In Österreich erstatten oder bezuschussen die Krankenkassen mehr als 15 verschiedene Therapieverfahren.

Schweigepflicht
Ich unterliege der gesetzlichen Schweigepflicht. Auch falls Sie eine regional oder überregional bekannte Persönlichkeit sind, können Sie sich auf meine absolute Diskretion verlassen.